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Wie kann ich mich als Schülerinnen/Schüler in Physik einschreiben? |
Im Rahmen einer Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler, ist eine reguläre Einschreibung auch schon während der Schulzeit möglich. Der Fachbereich Physik ermöglicht besonders begabten Schülern, im Rahmen seines FIPS-Programms (Fernstudium), die direkte Hochschuleinschreibung in Physik. Ihr Vorteil: Ihre Zulassung zur Einschreibung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: 1. Anmeldung per Internet und Antragsstellung von Ihnen (siehe folgende Punkte) 2. Antragsbewertung
(durch den Fachbereich): Ihre Vorgehensweise: Aus Gründen einer einheitlichen Verfahrensweise sind ab sofort, zur Feststellung der besonderen Begabung, folgende Anmeldungen, Unterlagen und Nachweise erforderlich. Anträge werden nur bei Vollständigkeit der Bewerbung einzureichen (siehe unten). 1) Anmeldung bei FIPS/FIMS über das Internetportal 2) Antragsstellung mit: a) Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufen 11/2 und 12/2. Andere Jahrgangsstufen nur in Ausnahmefällen und nur in vorheriger Absprache (Kontaktperson: Dr. S. Lach) Für eine einfachere Beurteilung, sollten sie in der Regel mindestens 13 Pkt in den Fächern Physik und Mathematik nachweisen können. Nachweisform: Beglaubigte Kopien b) Referenzschreiben des momentanen Physiklehrers und des Klassenlehrers/Tutors mit folgenden Inhalten: Physiklehrer : Die kurze Darstellung der besondere Begabung des Schülers im Bereich Physik/Mathematik Klassenlehrer: Die Aussage, dass aufgrund der bisherigen Leistungsfähigkeit des Schülers, bei einer Einschreibung keine negativen Veränderungen der Gesamtlernleistung (in den anderen Fächern) zu erwarten ist. Nachweisform: Formloses, urschriftliches Anschreiben. c) Ausgefüllter
Einschreibeantrag (Antrag
als pdf-file) d) Lebenslauf mit Lichtbild
Antragsstellung senden an: Bitte den Einschreibeantrag ausfüllen und zusammen mit den oben aufgeführten Unterlagen ( Zeugnis, Befürwortungsschreiben und Lebenslauf) an folgende Adresse schicken: Universität Kaiserslautern Sie erhalten eine Rückantwort, sobald Ihre Antragsbewertung erfolgen kann.
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