Einschreibeverfahren der Universität Kaiserslautern
Für die Einschreibung müssen Sie ein besonderes Formblatt
(Einschreibeantrag) der Universität verwenden, das Sie über das Internet
ausdrucken können (siehe vorhergehende Seite).
Die Universität Kaiserslautern hat sich für die schriftliche
Einschreibung entschieden, um Ihnen Fahrten zwischen Wohn- und Studienort vor
Semesterbeginn zu ersparen; selbstverständlich ist auch eine persönliche
Einschreibung möglich. Nach vollzogener Einschreibung sind Sie ordentlicher
Studierender der Universität Kaiserslautern und erhalten rechtzeitig zu Semesterbeginn
ein Stammdatenblatt, den Studierendenausweis, 4 Einschreibebescheinigungen, 2
Bescheinigungen für einen Antrag auf Fahrpreisermäßigung und das
Überweisungsformular für die Zahlung des Sozialbeitrages für das nächste
Semester.
Postkarte als Eingangsbestätigung
Tragen Sie bitte Ihre Anschrift auf eine Postkarte
ein, frankieren Sie die Karte und legen Sie sie Ihrem Einschreibeantrag bei.
Die Universität ist bemüht, Ihnen die Karte als Eingangsbestätigung
zurückzusenden.
Damit wissen Sie dann, dass Ihr Antrag eingegangen
ist. Einige Wochen später erhalten Sie dann die Benachrichtigung vom Studierendensekretariat,
dass Ihre Bewerbung bearbeitet wurde und Sie erhalten Ihre Matrikel-Nummer mitgeteilt.
Dabei werden Sie zur Überweisung der Sozialgebühren (87,69 €) aufgefordert.
Nach erfolgtem Eingang dieses Betrages werden Sie dann vor Semesterbeginn (1.
April, bzw. 1. Oktober) Ihren Studierendenausweis erhalten.
Notwendige Unterlagen zum Einschreibeantrag
Mit dem Einschreibeantrag müssen Sie folgende Unterlagen in der
vorgeschriebenen Form vorlegen:
·
Hochschulzugangsberechtigung
(z.B. Reifezeugnis und/oder Abschlusszeugnis der Fachhochschule,
Vorprüfungszeugnis der Fachhochschule, Abschlusszeugnis des Erststudiums usw.).
·
Zeugnisse über bereits
abgelegte Hochschulprüfungen oder staatliche Prüfungen (auch Zeugnisse über
Vorprüfungen).
·
Bescheinigung Ihrer
Wehr- bzw. Zivildienststelle darüber, dass Sie Wehr- bzw. Zivildienstleistender
sind
·
1 Lichtbild
·
Briefmarken im Wert von
2,05 Euro.
Form der
Unterlagen:
Alle Unterlagen
sind in amtlich beglaubigter Abschrift oder Fotokopie vorzulegen. Die amtliche
Beglaubigung einer Fotokopie kann durch jede öffentliche Stelle, die zur
Führung eines Dienstsiegels amtlich ermächtigt ist, oder einen Notar
vorgenommen werden. Zur amtlichen Beglaubigung sind insbesondere die
Ortsbürgermeister, Ortsvorsteher, Verbandsgemeindeverwaltungen,
Stadtverwaltungen, Kreisverwaltungen, Polizeiämter, Polizeidirektionen,
Polizeipräsidien, Bezirksregierungen, die Direktoren und Präsidenten der
Gerichte befugt. Der Beglaubigungsvermerk muss enthalten:
·
die genaue Bezeichnung
des Schriftstückes, dessen Abschrift oder Fotokopie beglaubigt wird,
·
die Feststellung, dass
die beglaubigte Abschrift oder Fotokopie mit dem vorgelegten Schriftstück
übereinstimmt,
·
den Hinweis, dass die
beglaubigte Abschrift oder Fotokopie nur zur Vorlage bei der angegebenen
Behörde erteilt wird, wenn die Urschrift nicht von einer Behörde ausgestellt
worden ist,
·
den Ort und Tag der
Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen
Bediensteten und das Dienstsiegel.
Jede einzelne Seite z.B. Ihrer Hochschulzugangsberechtigung muss amtlich
beglaubigt sein. Hierauf kann verzichtet werden, wenn das Dokument nach der
sogenannten "Knick-Methode", d.h. die Blätter aufeinander zu legen,
an einer Ecke umzuknicken und an dieser Stelle zu heften und abzusiegeln,
beglaubigt worden ist. Der Siegelabdruck muss dabei auf jeder Ecke ersichtlich
sein. Die Aufbewahrung und Rücksendung von Originaldokumenten kann bei einem
Massenverfahren, wie es in den jeweiligen Semestern zügig durchzuführen ist,
nicht gewährleistet werden.
Genügt die Beglaubigung den Anforderungen nicht, kann der Nachweis nicht
anerkannt werden.
Einschreibetermine
Die Einschreibetermine sind für das Wintersemester der 31. August
und für das Sommersemester der 28. Februar.
Die Anträge müssen bis zu den o. a. Terminen eines jeden Jahres bei der Universität Kaiserslautern eingegangen sein. Maßgebend ist das Datum des Eingangs bei der Universität Kaiserslautern und nicht das Datum des Poststempels.