Einschreibeverfahren der Universität Kaiserslautern

Für die Einschreibung müssen Sie ein besonderes Formblatt (Einschreibeantrag) der Universität verwenden, das Sie über das Internet ausdrucken können (siehe vorhergehende Seite).

Die Universität Kaiserslautern hat sich für die schriftliche Einschreibung entschieden, um Ihnen Fahrten zwischen Wohn- und Studienort vor Semesterbeginn zu ersparen; selbstverständlich ist auch eine persönliche Einschreibung möglich. Nach vollzogener Einschreibung sind Sie ordentlicher Studierender der Universität Kaiserslautern und erhalten rechtzeitig zu Semesterbeginn ein Stammdatenblatt, den Studierendenausweis, 4 Einschreibebescheinigungen, 2 Bescheinigungen für einen Antrag auf Fahrpreisermäßigung und das Überweisungsformular für die Zahlung des Sozialbeitrages für das nächste Semester.


Postkarte als Eingangsbestätigung

Tragen Sie bitte Ihre Anschrift auf eine Postkarte ein, frankieren Sie die Karte und legen Sie sie Ihrem Einschreibeantrag bei. Die Universität ist bemüht, Ihnen die Karte als Eingangsbestätigung zurückzusenden.

Damit wissen Sie dann, dass Ihr Antrag eingegangen ist. Einige Wochen später erhalten Sie dann die Benachrichtigung vom Studierendensekretariat, dass Ihre Bewerbung bearbeitet wurde und Sie erhalten Ihre Matrikel-Nummer mitgeteilt. Dabei werden Sie zur Überweisung der Sozialgebühren (87,69 €) aufgefordert. Nach erfolgtem Eingang dieses Betrages werden Sie dann vor Semesterbeginn (1. April, bzw. 1. Oktober) Ihren Studierendenausweis erhalten.


Notwendige Unterlagen zum Einschreibeantrag

Mit dem Einschreibeantrag müssen Sie folgende Unterlagen in der vorgeschriebenen Form vorlegen:

·        Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Reifezeugnis und/oder Abschlusszeugnis der Fachhochschule, Vorprüfungszeugnis der Fachhochschule, Abschlusszeugnis des Erststudiums usw.).

·        Zeugnisse über bereits abgelegte Hochschulprüfungen oder staatliche Prüfungen (auch Zeugnisse über Vorprüfungen).

·        Bescheinigung Ihrer Wehr- bzw. Zivildienststelle darüber, dass Sie Wehr- bzw. Zivildienstleistender sind

·        1 Lichtbild

·        Briefmarken im Wert von 2,05 Euro.

 

Form der Unterlagen:

Alle Unterlagen sind in amtlich beglaubigter Abschrift oder Fotokopie vorzulegen. Die amtliche Beglaubigung einer Fotokopie kann durch jede öffentliche Stelle, die zur Führung eines Dienstsiegels amtlich ermächtigt ist, oder einen Notar vorgenommen werden. Zur amtlichen Beglaubigung sind insbesondere die Ortsbürgermeister, Ortsvorsteher, Verbandsgemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen, Kreisverwaltungen, Polizeiämter, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien, Bezirksregierungen, die Direktoren und Präsidenten der Gerichte befugt. Der Beglaubigungsvermerk muss enthalten:

·        die genaue Bezeichnung des Schriftstückes, dessen Abschrift oder Fotokopie beglaubigt wird,

·        die Feststellung, dass die beglaubigte Abschrift oder Fotokopie mit dem vorgelegten Schriftstück übereinstimmt,

·        den Hinweis, dass die beglaubigte Abschrift oder Fotokopie nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde erteilt wird, wenn die Urschrift nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist,

·        den Ort und Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel.

Jede einzelne Seite z.B. Ihrer Hochschulzugangsberechtigung muss amtlich beglaubigt sein. Hierauf kann verzichtet werden, wenn das Dokument nach der sogenannten "Knick-Methode", d.h. die Blätter aufeinander zu legen, an einer Ecke umzuknicken und an dieser Stelle zu heften und abzusiegeln, beglaubigt worden ist. Der Siegelabdruck muss dabei auf jeder Ecke ersichtlich sein. Die Aufbewahrung und Rücksendung von Originaldokumenten kann bei einem Massenverfahren, wie es in den jeweiligen Semestern zügig durchzuführen ist, nicht gewährleistet werden.

Genügt die Beglaubigung den Anforderungen nicht, kann der Nachweis nicht anerkannt werden.


Einschreibetermine

Die Einschreibetermine sind für das Wintersemester der 31. August und für das Sommersemester der 28. Februar.

Die Anträge müssen bis zu den o. a. Terminen eines jeden Jahres bei der Universität Kaiserslautern eingegangen sein. Maßgebend ist das Datum des Eingangs bei der Universität Kaiserslautern und nicht das Datum des Poststempels.